18. Oktober 2019 3. Zivilsenat
...2087 BGB. 27Gemäß § 2087 Abs. 1 BGB ist eine Verfügung, auch dann wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet ist, als Erbeinsetzung zu verstehen, wenn der Erblasser dem Bedachten sein Vermögen oder e...
REWIS RS 2019, 2468