20. September 2017 3. Zivilsenat
...2084 BGB diejenige Auslegung vorzuziehen, bei der die Verfügung Erfolg haben kann. Der – scheinbar – eindeutige Wortlaut des Testaments, der eine (rechtlich nicht mögliche) Vor- und Nacherbfolge nur b...
REWIS RS 2017, 5025
27. März 2015 3. Zivilsenat
...2084 BGB umso weniger entgegen, als der Erblasser nicht juristisch vorgebildet war. 16bb)Die Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB findet im vorliegenden Fall keine Anwendung, weil der Erblasser den N...
REWIS RS 2015, 13219
8. November 2019 3. Zivilsenat
...2084 BGB zu bestimmen, ob die Eheleute mit der Formulierung der Einsetzung der Nacherben nur über den Nachlass des Erstversterbenden und nicht auch über den des Letztversterbenden testieren wollten. ...
REWIS RS 2019, 1766
1. Juli 2015 3. Zivilsenat
...2084 BGB), als nicht klar ist, ob die Ehegatten allein eine Erbeinsetzung bei ihrem zeitgleichen Ableben (durch Unfall) treffen wollten – ein solch enges Begriffsverständnis zugrunde gelegt, wird inde...
REWIS RS 2015, 8763
16. Juni 2014 3. Zivilsenat
...2084 BGB feststellen lässt (Bamberger/Roth/Litzenburger, Beck’scher Online-Kommentar BGB, Stand 01. Mai 2014, § 2099, 2; Palandt/Weidlich, a.a.O.). 20Die Auslegungsregel des § 2069 BGB, wonach dann, w...
REWIS RS 2014, 9536
16. August 2023 3. Zivilsenat
...2084 BGB zugänglich. In Betracht kommt in einer solchen Konstellation aber eine Umdeutung gemäß § 140 BGB (MüKoBGB/Leipold, a.a.O., § 2084 Rn. 69). Danach kann ein nichtiges Rechtsgeschäft in ein ande...
REWIS RS 2023, 7404
10. März 2017 3. Zivilsenat
...2084 BGB ermittelt werden, ob die Weitergeltung der Verfügungen des gemeinschaftlichen Testaments für den Fall der Ehescheidung dem wirklichen oder, falls ein solcher nicht festgestellt werden könne, ...
REWIS RS 2017, 14262
14. September 2007 3. Zivilsenat
...2084 BGB) vorzunehmen. Bei rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen ist die Feststellung dessen, was erklärt ist, ausschließlich Sache des Tatrichters. Die tatrichterliche Auslegung von Willenserklärun...
REWIS RS 2007, 2012
17. Dezember 2019 25. Zivilsenat
...2084 BGB. Dabei ist nicht im buchstäblichen Sinn des Wortlauts zu haften, sondern immer der Wortsinn der benutzten Ausdrücke zu erfragen, um festzustellen, was die Testierenden mit ihren Worten sagen ...
REWIS RS 2019, 259