2. Juni 2023 4. Zivilkammer
...2074 Rn. 7; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 12). 78Für eine echte Bedingung muss der Wille des Erblassers erkennbar sein, die Wirksamkeit der Verfügung mit dem angegebenen, von ihm selbst für u...
REWIS RS 2023, 3483