5. März 1999 19. Zivilsenat
...1993 BGB). 4Unter Inventarerrichtung ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die Einreichung des Verzeichnisses über den Nachlaß bei Gericht zu verstehen (§§ 1993, 2003 III BGB). Es entspricht ...
REWIS RS 1999, 470