12. März 2019 3. Zivilsenat
...1957 BGB für Frist, Form und Wirkung der Anfechtung ändern oder erweitern die Anfechtungsgründe des § 119 BGB nicht. Ein Inhaltsirrtum im Sinne dieser Norm kann auch darin gesehen werden, dass der Erk...
REWIS RS 2019, 9456
13. Januar 2017 7. Zivilsenat
...1957 BGB als Ausschlagung gilt und die Erbenstellung gemäß § 1953 Abs. 1 BGB rückwirkend beseitigt wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall gewesen. 34Dass der Kläger und die Zedentin die Erbschaft angeno...
REWIS RS 2017, 17399
21. September 2017 3. Zivilsenat
...1957 BGB für Frist, Form und Wirkung der Anfechtung ändern oder erweitern die Anfechtungsgründe nicht (BayObLG, ZEV 1998, 431) Mithin kommt hier (abgesehen von einem Irrtum über verkehrswesentliche Ei...
REWIS RS 2017, 4904