12. März 2019 3. Zivilsenat
...1953 Abs. 1 BGB bewirkt die Ausschlagung, dass der Ausschlagende rückwirkend als Erbe „wegfällt“; gemäß § 1953 Abs. 2 BGB fällt die Erbschaft mit Rückwirkung dem Nächstberufenen an. Nach Auffassung de...
REWIS RS 2019, 9456