5. Januar 2016 2. Zivilsenat
...1938 BGB). Als gesetzliche Erbin ist sie gemäß § 1933 BGB ausgeschlossen. Die Beteiligte zu 1) ist zwar Eigentümerin des anderen Miteigentumsanteils. Ein unmittelbarer Eingriff in dieses Recht läge ab...
REWIS RS 2016, 18100
30. August 2019 2. Zivilsenat
...1938 BGB einen Verwandten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen kann, ohne einen Erben einzusetzen, weshalb zusätzliche Anhaltspunkte gefordert werden (OLG Karlsruhe ZEV 2006, 409; Staudinger/Kan...
REWIS RS 2019, 11906
5. April 2001 23. Zivilsenat
...1938 BGB[/ref] die Anwendung dieser Vorschrift nicht (Fassbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo a.a.O.). Eine gegenteilige Auslegung des Gesetzes widerspräche auch dem von ihm verfolgten Zweck. In § 6 Abs....
REWIS RS 2001, 2901