5. Juli 2017 2. Zivilsenat
...1937 BGB). 25Es kann offen bleiben, ob sich der Erblasser am 10.10.2015 zwischen 17 und 18 Uhr ist so naher Todesgefahr befand, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar oder Bürgermeister ...
OBERLANDESGERICHT KÖLNERBRECHTERBSCHAFTTESTAMENTE
REWIS RS 2017, 8501
9. Juli 2014 2. Zivilsenat
...1937 BGB. Die Formulierung „wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles“ ist nicht hinreichend bestimmt und enthält keine eindeutige Bestimmung eines Erben durch die Erblasserin. 27Den...
REWIS RS 2014, 9421
30. Oktober 2019 16. Zivilsenat
...1937 BGB die im Tenor bezeichneten Personen in Erbengemeinschaft. 105Die Geschäftsunfähigkeit der Erblasserin am 06.03.2014 stehe nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme mit der für ein positives Beweise...
REWIS RS 2019, 2010