28. Februar 2000 27. Zivilsenat
...1916 BGB die Vorschriften der §§ 1776 bis 1778 BGB über die Berufung zur Vormundschaft keine Anwendung finden, mit den Eltern zu besprechen und dieser alsdann zu bestellen. Nach der Anhörung wird das ...
REWIS RS 2000, 2976