31. Juli 2015 1. Senat für Familiensachen
...1912 BGB, die der Antragsteller für sich anführt, rechtfertigt keine abweichende Beurteilung. Der Vorschrift ist gerade zu entnehmen, dass zur Wahrung der künftigen Rechte einer Leibesfrucht grundsätz...
REWIS RS 2015, 7199