19. August 2002 2. Zivilsenat
...191 UmwG[/ref], wie sie hier zugrunde liegt, findet kein Identitätswechsel statt, der formwechselnde Rechtsträger besteht in der in dem Umwandlungsbeschluss bestimmten Rechtsform weiter, eine Vermögen...
REWIS RS 2002, 1880