24. September 1998 2. Familiensenat
...1909 BGB, die bereits nach früherem Recht möglich war und in der Praxis im wesentlichen in Vermögenssorgeangelegenheiten erfolgte. Durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers wird das Elternrecht, d...
REWIS RS 1998, 833
21. März 2014 14. Senat für Familiensachen
...1909 BGB die Bestellung eines Ergänzungspflegers vor. Eine solche hätte die Großmutter/Pflegemutter unmittelbar nach Kenntniserlangung von dem angefochtenen Beschluss beim Familiengericht anregen (vgl...
REWIS RS 2014, 9921
5. Juli 2004 4. Familiensenat
...1909 BGB in Betracht. Da es sich um eine auf die Verfahrensdauer beschränkte Zwischenentscheidung handelt, richtet sich die Anfechtbarkeit nach § 19 FGG. 102. 11Die Beschwerde ist auch begründet, de...
REWIS RS 2004, 2500
12. Juni 2001 3. Senat für Familiensachen
...1909 BGB eine Ergänzungspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Kinder in der Erbauseinandersetzung angeordnet. 9Nur ergänzend bemerkt der Senat, dass nach seiner Auffassung die Voraussetzungen der §§ 1...
REWIS RS 2001, 2288
22. April 2014 6. Senat für Familiensachen
...1909 BGB angeordnet und die Beteiligte zu 1) zur Ergänzungspflegerin bestellt. Das Amtsgericht hat festgestellt, dass die Ergänzungspflegschaft berufsmäßig geführt wird. 4Nach ihrer Verpflichtung am 0...
REWIS RS 2014, 9771
2. August 2017 15. Zivilsenat
...1909 BGB der Bestellung von Ergänzungspflegern durch das Familiengericht bedarf. Bei Abschluss des Abschichtungsvertrages waren die Beteiligten zu 4), 7) und 9) nicht wirksam durch ihre Eltern vertret...
REWIS RS 2017, 6998
30. Januar 2023 13. Senat für Familiensachen
...1909 BGB kann das Gericht den Kindeseltern Teile der elterlichen Sorge, namentlich auch das Umgangsbestimmungsrecht, entziehen und auf einen Ergänzungspfleger übertragen, um einer nicht anders abwend...
REWIS RS 2023, 915
18. März 2016 2. Senat für Familiensachen
...1909 BGB Rn 1). Der Umfang der Vertretungsmacht ist auslegungsfähig, sodass auch Geschäfte mit erfasst sind, die mit dem in der Bestallung genannten Geschäft eng inhaltlich verbunden sind, um eine züg...
REWIS RS 2016, 14178