10. Oktober 2007 3. Kammer
...18a Satz 1 BetrAVG eine dreißigjährige Verjährungsfrist für das Rentenstammrecht festgelegt worden. 53Jedenfalls fehle es am Vorliegen eines Umstandsmomentes. Der neue Arbeitsvertrag zum 01.01.1985 h...
REWIS RS 2007, 1559