18. Mai 2016 6. Senat für Familiensachen
...1882 Rn. 22). 92. 10In der Sache hat die Beschwerde jedoch keinen Erfolg, weil die Vormundschaft über X mit Vollendung seines 18. Lebensjahres am ##.##.2015 kraft Gesetzes endete, §§ 1773, 1882 BGB. 1...
REWIS RS 2016, 11195