1. Februar 2007 III. Zivilsenat
...186 bis 193 BGB. Insbesondere die letztge-24 - 11 - nannte Bestimmung ist, wovon auch die Vorinstanzen ausgehen, - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen - auf Fristen anzuwenden, die für die...
REWIS RS 2007, 5450