17. Juli 2015
Erbauseinandersetzung von Grundbesitz zwischen betreuten und dem weiteren Miterben
...1828 BGB; Palandt/Götz § 1828 Rn. 12). III. 19Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. 20Der Geschäftswert bemisst sich nach dem Aufwand, um die erforderlichen Hindernisse zu beseitigen. Der Sena...
REWIS RS 2015, 7963