8. Februar 2008 2. Strafsenat
...180 GVG Rdnr. 5). 76Es ist zudem dem Vorsitzenden dabei überlassen zu bestimmen, ob und welche Vorschriften der Strafvollstreckungsordnung sinngemäß anzuwenden sind. 77Insgesamt bestehen weder gegen...
REWIS RS 2008, 5670