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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (10 Treffer)

FG München: 11 K 3048/18

27. Juni 2019

Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen


...180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) der Abgabenordnung (AO) sind die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte zu ermitteln, und es ist den beteiligten Personen ihr Einkünfteanteil zuzurechnen. 25Der Invest...

REWIS RS 2019, 5980

FG München: 12 K 1204/15

26. April 2016

Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb


...180 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) abgelehnt. Die Feststellung sei analog § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO mangels steuerlicher Bedeutung im Inland abzulehnen, denn die Gesellschaft sei bereits beendet. Für d...

REWIS RS 2016, 12321

FG München: 7 K 497/15

18. März 2016

Finanzamtsakten, Besorgnis der Befangenheit, Bundesfinanzhof, Zinsbescheid, Außenprüfung, Vermietung und Verpachtung, Betriebsprüfungsbericht


...180 Abs. 1 Nr. 2a AO durchzuführen, nach der die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen sind, wenn mehrere Pe...

REWIS RS 2016, 14170

FG München: 7 K 497/15

18. März 2016

Finanzamtsakten, Besorgnis der Befangenheit, Bundesfinanzhof, Zinsbescheid, Außenprüfung, Vermietung und Verpachtung, Betriebsprüfungsbericht


...180 Abs. 1 Nr. 2a AO durchzuführen, nach der die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen sind, wenn mehrere Pe...

REWIS RS 2016, 14157

FG München: 2 K 310/16

25. Juli 2017

Darlehen nicht Teilbetriebseinnahme


...180 AO Rz 229a, für Bruttomethode: Blümich/Erhard, Kommentar zur EStG, KStG, GewStG und Nebengesetzen, § 3 Nr. 40 EStG Rz 5; Scholten/Griemla/Kinalzik, FR 2010, 259, 264; Griemla, FR 2005, 719, 729; M...

REWIS RS 2017, 7430

FG München: 7 K 496/15

18. März 2016

Finanzamtsakten, Vorbehalt der Nachprüfung, Vermietung und Verpachtung, Betriebsprüfungsbericht, Besorgnis der Befangenheit


...180 Abs. 1 Nr. 2a AO durchzuführen, nach der die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen sind, wenn mehrere Pe...

REWIS RS 2016, 14165

FG München: 7 K 496/15

18. März 2016

Festsetzung der Einkommensteuer nach einer Betriebsprüfung


...180 Abs. 1 Nr. 2a AO durchzuführen, nach der die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen sind, wenn mehrere Pe...

REWIS RS 2016, 14180

FG München: 7 K 519/14

8. Oktober 2018

Feststellung von nach DBA steuerfreien Progressionseinkünften bei stillen Beteiligungen von Inländern an einzelnen Geschäftsfeldern einer …


...180 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind nicht erfüllt. 702.1. Gemäß § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind die einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflicht...

REWIS RS 2018, 3099

FG München: 12 K 1506/20

18. Mai 2021

Feststellungsbescheid bei vermögensverwaltenden und personenidentischen Personengesellschaften


...180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Abgabenordnung ) festgestellt. Nach dem Tod des Erblassers (der BD am 5. Mai 2014) verwirklichen allein die Erben den Tatbestand der Einkünfteerzielung; damit sind die Beste...

REWIS RS 2021, 5779

FG München: 6 K 215/19

13. Juli 2021

Niederlassungsfreiheit


...180 Abs. 1 Abgabenordnung - AO -; Klein/Ratschow § 180 AO Rz. 5). Damit sind die Einkünfte in den Besteuerungsverfahren 2007 und 2008 der Klägerin zu überprüfen. 39b) Die atypisch stille Gesellschaft ...

REWIS RS 2021, 4113

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