17. März 2017 6. Senat für Familiensachen
...1781 BGB bestimmten Gründe vorliegt. 22Ausreichend ist grundsätzlich eine objektive Gefährdung der Interessen des Mündels, ein Verschulden des Vormunds ist nicht erforderlich (MünchKommBGB-Wagenitz, 6...
REWIS RS 2017, 13821
17. März 2017 6. Senat für Familiensachen
...1781 BGB bestimmten Gründe vorliegt. 22Ausreichend ist grundsätzlich eine objektive Gefährdung der Interessen des Mündels, ein Verschulden des Vormunds ist nicht erforderlich (MünchKommBGB-Wagenitz, 6...
REWIS RS 2017, 13810