12. November 2009 4. Senat für Familiensachen
...1779 BGB. Nach § 1779 Abs. 2 BGB soll das Vormundschaftsgericht eine Person auswählen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie den sonstigen Umständen zur Führung der V...
REWIS RS 2009, 585
20. Juni 2014 5. Senat für Familiensachen
...1779 BGB besonders zu berücksichtigen sind. Vorliegend ist jedoch zunächst zu beachten, dass im Rahmen des einstweiligen Anordnungsverfahrens eine Überprüfung der Verhältnisse bei der Tante oder der G...
REWIS RS 2014, 9514
30. Januar 2019 3. Familiensenat
...1779, 1791 b BGB grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht, unmittelbar an die Vorschrift des § 88 a Abs. 4 SGB VIII gebunden ist, ist streitig: Während von Teilen der Rechtsprechung und L...
REWIS RS 2019, 10849