26. Juni 2013 12. Zivilsenat
Auswahl des Vormunds: Beschwerdeberechtigung der Großeltern; Zulässigkeit der Rechtspflegererinnerung
...1777 Abs. 1 BGB können die Eltern einen Vormund benennen, wenn ihnen zur Zeit ihres Todes die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes zusteht. § 1777 Abs. 3 BGB verlangt, dass der Vormund dur...
REWIS RS 2013, 4728
26. Juni 2013 XII. Zivilsenat
...1777 Abs.1 BGB können die Eltern einen Vormund benennen, wenn ihnen zur Zeit ihres Todes die Sorge für 171819-8-die Person und das Vermögen des Kindes zusteht. §1777 Abs.3 BGB ver-langt, dass der Vorm...
REWIS RS 2013, 4730