26. Juni 2013 12. Zivilsenat
Auswahl des Vormunds: Beschwerdeberechtigung der Großeltern; Zulässigkeit der Rechtspflegererinnerung
...1777 Abs. 1 BGB können die Eltern einen Vormund benennen, wenn ihnen zur Zeit ihres Todes die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes zusteht. § 1777 Abs. 3 BGB verlangt, dass der Vormund dur...
REWIS RS 2013, 4728
26. Juni 2013 XII. Zivilsenat
...1777 Abs.1 BGB können die Eltern einen Vormund benennen, wenn ihnen zur Zeit ihres Todes die Sorge für 171819-8-die Person und das Vermögen des Kindes zusteht. §1777 Abs.3 BGB ver-langt, dass der Vorm...
REWIS RS 2013, 4730
13. Juni 2017 4. Senat für Familiensachen
...1777 BGB besteht nur für den Todesfall (vergleiche OLG Oldenburg, FamRZ 2013,54; Palandt-Götz, BGB, 76. Auflage, § 1779, Rn. 1), so dass ein Benennungsrecht auch nicht für den Fall des Ruhens der elte...
REWIS RS 2017, 9595
30. August 2014 1. Senat 1. Kammer
Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ …
...1777 BGB entsprechend geäußert sei. Da in erster Instanz die Rechtspflegerin des Amtsgerichts eine Entscheidung getroffen habe, sei die Beschwerde der Großeltern als Erinnerung nach § 11 Abs. 2 Satz 1...
REWIS RS 2014, 3214
1. Dezember 1998 15. Zivilsenat
...1777 Abs. 3 BGB eine Benennung durch letztwillige Verfügung voraus. § 1777 BGB läßt also nur eine postmortale Bestimmung der Eltern zu. 21Nach § 1779 Abs. 2 BGB soll das Vormundschaftsgericht eine Per...
REWIS RS 1998, 1076
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