1. Dezember 1998 15. Zivilsenat
...1776 BGB) nicht ein, so hat das Vormundschaftsgericht den Vormund nach § 1779 BGB auszuwählen. 20Mit zutreffender Begründung hat das Landgericht angenommen, die Beteiligten zu 3) seien nicht nach § 17...
REWIS RS 1998, 1076