25. Februar 2014 1. Senat für Familiensachen
...1773 BGB eine Vormundschaft eingerichtet. Zum Vormund wird das Jugendamt X bestellt. Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der Gegen...
REWIS RS 2014, 10067
23. Oktober 2018 9. Senat für Familiensachen
...1773 BGB). 7Am 08.11.2017 hörte das Amtsgericht die Beteiligten an und ordnete im Nachgang die Einholung eines medizinischen Gutachtens durch den Sachverständigen Prof. Dr. med. T aus N ein, um die Fr...
REWIS RS 2018, 2529
10. August 2015 4. Senat für Familiensachen
...1773 BGB Vormundschaft anzuordnen. 223. 23Die Kostenentscheidung folgt auf § 81 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 FamFG. 24Die Festsetzung des Verfahrenswertes für das Beschwerdeverfahren folgt aus §§ 40 Abs. ...
REWIS RS 2015, 6878
20. Juli 2015 4. Senat für Familiensachen
...1773 BGB Vormundschaft anzuordnen. 223. 23Die Kostenentscheidung folgt auf § 81 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 FamFG. 24Die Festsetzung des Verfahrenswertes für das Beschwerdeverfahren folgt aus §§ 40 Abs. ...
REWIS RS 2015, 7891
13. März 2006 4. Familiensenat
...1773 BGB abzugeben. 13Gem. §§ 1693,1697 BGB dürfte – vorläufig – ein Vormund für die Betroffene zu bestellen sein. Da nach dem bisherigen Sach- und Streitstand die eigene Angabe der Betroffenen, sie s...
REWIS RS 2006, 4549
28. Dezember 2016 13. Senat für Familiensachen
...1773 BGB. Frau S ist bereits in der Vergangenheit als Vormund tätig gewesen und mit dieser Aufgabe vertraut. Zudem ist sie Vormund der Zwillinge G und M. Der Senat sieht keine Veranlassung für einen W...
REWIS RS 2016, 76