8. Juni 2006 Einzelrichter des 9. Familiensenats
...1757 BGB richtet. 62. Gem. § 1757 Abs. 1 S. 1 BGB erhält der Anzunehmende als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden; der bisherige Familienname kann unter den Voraussetzungen des § 1757 Abs. ...
REWIS RS 2006, 3196
31. Oktober 2018 3. Zivilsenat
...1757 Abs. 1 Satz 1 BGB erhalte das angenommene Kind als Geburtsnamen den Familiennamen der Annehmenden. Ihr Geburtsname sei daher „D…“. Mit der Änderung ihres Familiennamens in „D…-E…“, § 1757 Abs. 4 ...
REWIS RS 2018, 2182
18. Februar 2009 3. Zivilsenat
...1757 BGB weitestgehend auch für die Volljährigenadoption gelten, § 1767 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB (vgl. auch OLG Celle FamRZ 1997, S. 115/116). Dem danach unter grundrechtlichem Schutz stehenden Gebot d...
REWIS RS 2009, 4965