28. Dezember 2022 Familiengericht
...1745 BGB verdrängt, ist auch die Unbeachtlichkeit der vermögensrechtlichen Interessen nach § 1745 S. 2 BGB nicht anwendbar, so dass die vermögensrechtlichen Gegeninteressen von Kindern der Annehmenden...
REWIS RS 2022, 10014