1. August 2019 6. Zivilsenat
...174 HGB eintrete, sei bislang höchstrichterlich nicht geklärt. Für eine solche Haftung des Neukommanditisten spräche der Wortlaut des § 174 HGB, wonach Gläubiger, deren Forderungen zum Zeitpunkt der E...
REWIS RS 2019, 4815