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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (16 Treffer)

BayObLG München: Verg 4/21

26. Oktober 2021

„Zu den Anforderungen an eine produktspezifische Ausschreibung“:


...173 GWB verursachten Kosten. 4. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 19.000 € festgesetzt. I. 1Die Vergabestelle hat am 21. Oktober 2020 im Rahmen eines offenen Verfahrens eine...

REWIS RS 2021, 1600

BayObLG München: Verg 6/22

25. Juli 2022

Beschwerde, Leistungen, Streitwert, Vergabekammer, Beschwerdeverfahren, Zustimmung, Kostenentscheidung, Ausschreibung, Festsetzung, Verfahren, Berechnung, Schriftsatz, Erfolgsaussichten, Antragsgegner, aufschiebenden …


...173 GWB einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Beigeladene für das Ver...

REWIS RS 2022, 3608

OLG München: Verg 4/19

17. Mai 2019

Nachprüfungsantrag - Verfahren vor Vergabekammer


...173 GWB sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu tragen. Bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer hat es sein Bewenden. 3. Der Streitwert f...

REWIS RS 2019, 7145

OLG München: Verg 22/19

30. Oktober 2019

Vergabeverfahren: Rechtsschutzvoraussetzungen für einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung


...173 GWB, Rn. 35). 51II. Der Senat verbleibt bei seiner Auffassung, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 173 GWB die begründete Erwartung voraussetzt, dass im laufenden Beschwerdeverf...

REWIS RS 2019, 2009

BayObLG München: Verg 8/22

7. September 2022

Beschwerde, Erfolgsaussicht, Streitwertfestsetzung, Vergabekammer, Rechtsmittel, Kostenentscheidung, Bieter, Streitwert, Versorgung, Wettbewerbsrecht, Anschlussbeschwerde, Antragsteller, Berechnung, Auflagen, Kosten …


...173 GWB. Bei der Kostenentscheidung der Vergabekammer hat es sein Bewenden. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 GWB einschließlich der insoweit zur z...

REWIS RS 2022, 5347

OLG München: Verg 10/17

9. März 2018

Umfang der Ermessensausübung bei der Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen


...173 GWB verursachten Kosten und die diesbezüglichen, zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners trägt die Antragstellerin. IV. Die Hinzuziehung eines Verfah...

REWIS RS 2018, 12560

OLG München: Verg 16/19

14. Oktober 2019

Voraussetzung und Dokumentation bei einer Direktvergabe - Dienstleistungskonzession


...173 GWB tragen die Antragstellerin zu 1/4 und der Antragsgegner und die Beigeladene zu je 3/8. Die Antragstellerin trägt die notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners und der Beigeladenen im Beschwe...

REWIS RS 2019, 2668

BayObLG München: Verg 14/22

20. Januar 2023 Vergabesenat

Krankenversicherung, Beschwerde, Rentenversicherung, Vergabeverfahren, Leistungen, Unfallversicherung, Bieter, Haftpflichtversicherung, Vergabekammer, Tarifvertrag, Krankheit, Pflegeversicherung, Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung, sofortige …


...173 GWB verursachten Kosten. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 470.000,00 € festgesetzt. I. 1Die Verfahrensbeteiligten stritten in einem früheren Verfahren über die vorzei...

REWIS RS 2023, 746

OLG München: Verg 02/18

27. Juli 2018

Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen


...173 GWB verursachten Kosten. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 200.000 € festgesetzt. I. 1Der Antragsgegner, ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zweier Landkreise...

REWIS RS 2018, 5337

OLG München: Verg 11/20

29. Januar 2021

Beschwerde, Ermessensentscheidung, Leistungen, Vergabekammer, Vergabeverfahren, Ausschluss, Antragsgegner, Verletzung, Vergabeunterlagen, Zweckverband, Vergabestelle, Ermessen, Bieter, Wirksamkeit, sofortige …


...173 GWB und der Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin. Die Beigeladene trägt ihre Aufwendungen sel...

REWIS RS 2021, 9044

OLG München: Verg 22/19

26. März 2020

Vergabeverstoß wegen Verletzung der Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung


...173 GWB, die die Antragstellerin zu tragen hat. I. 1Der Antragsgegner schrieb mit EUweiter Bekanntmachung vom 13.6.2019 die Lieferung der Medienausstattung für das L.-Gymnasium in A. im Offenen Verf...

REWIS RS 2020, 10969

OLG München: Verg 15/16

13. März 2017

Unzulässiger Nachprüfungsantrag - Vergabeverfahren


...173 GWB und der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angefallenen Kosten der Antragstellerin zu tragen. Die Hinzuziehung eines anwaftlichen Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin für...

REWIS RS 2017, 14228

BayObLG München: Verg 2/23

26. Mai 2023 Vergabesenat

Leistungen, Beschwerde, Vergabekammer, Bieter, Leistung, Auslegung, Eignung, Ausschluss, Ausschreibung, Antragsgegner, Bekanntmachung, Dienstleistungen, Angebot, Leistungsbeschreibung, sofortige …


...173 GWB verursachten Kosten tragen der Antragsgegner und die Beigeladene als Gesamtschuldner. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin tragen der Antra...

REWIS RS 2023, 2834

BayObLG München: Verg 5/21

9. November 2021

- Referenzen für Rettungsdienst -


...173 Abs. 1 Satz 3 GWB bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern. 27Nachdem der Senat den Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung mit Beschluss vom 28. Mai 2021 mangels Erfolgsa...

REWIS RS 2021, 1249

OLG München: Verg 03/17

10. August 2017

Antrag auf Aufhebung eines Verfahrens und Zurückversetzung in den Stand der Bekanntmachung


...173 GWB und den jeweiligen notwendigen Aufwendungen der Gegenseite tragen der Antragsteller 80% und der Antragsgegner 20%. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für das Verfahren vor der V...

REWIS RS 2017, 6662

OLG München: Verg 2/17

21. April 2017

Vergabe „Strafjustizzentrum M. /Neubau: Baugrube Verbau“ - verspäteter Antrag auf Nachprüfung


...173 Abs. 1 Satz 3 GWB werden dem Antragsgegner und der Beigeladenen als Gesamtschuldner auferlegt. Die der Antragstellerin zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Aufwendunge...

REWIS RS 2017, 12225

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