7. Juli 2009 2. Strafsenat
...173 Abs. 1 GVG in der Zusammenschau mit dem Umkehrschluss aus § 173 Abs. 2 GVG, wonach für die Verkündung der Urteilsgründe die Öffentlichkeit nur durch besonderen Beschluss ausgeschlossen werden kann...
REWIS RS 2009, 2636
19. Februar 2024 4. Senat für Familiensachen
...173 GVG hergestellt worden ist. 111Soweit er dagegen die nachträgliche handschriftliche Änderung des verkündeten Beschlusses behauptet, liegt eine Behauptung ins Blaue hinein vor. Laut Protokoll wurde...
REWIS RS 2024, 1749