17. Februar 2006 16. Zivilsenat
...173 BGB). 47cc) 48Der Beklagten war der Mangel der Vertretungsmacht hier jedoch auch weder bekannt noch musste sie ihn gemäß § 173 BGB kennen. 49Für die Frage, ob der Vertragspartner den Mangel der Ve...
REWIS RS 2006, 4939
10. Juli 2003 6. Zivilsenat
...173 BGB als gültig zu behandeln sein. §§ 172, 173 BGB, in deren Rahmen eine allgemeine Überprüfungs- und Nachforschungspflicht des Vertragspartners nicht besteht, gelten über ihren Wortlaut hinaus auc...
REWIS RS 2003, 2385
9. März 2006 6. Zivilsenat
...173 BGB. Seinerzeit habe ihr, der Klägerin, die von der Beklagten unterzeichnete Urkunde "Auftrag und Vollmacht (Zeichnungsschein)" vorgelegen, mit der die Beklagte die G. GmbH bevollmächtig...
REWIS RS 2006, 4584
16. Dezember 2004 6. Zivilsenat
...173 BGB wird der gute Glaube an den gemäß §§ 171, 172 BGB gesetzten Rechtsschein geschützt, wenn der Vertragspartner den Mangel der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht kennt od...
REWIS RS 2004, 135
21. März 2001 15. Zivilsenat
...173 BGB, Rn. 9 ff.; 14 ff.) auf Seiten des Beklagten zu entnehmen. An einer Duldungsvollmacht fehlt es jedenfalls deshalb, weil sich aus den Darlegungen der Klägerin nicht ergibt, daß diese vor dem 17...
REWIS RS 2001, 3111
28. April 2016 6. Zivilsenat
...173 BGB eine Duldungsvollmacht bestanden, weil die Mitgesellschafter es ihm auch bei all den vorangegangenen Einberufungsverlangen überlassen hatten, sie zu vertreten. Soweit der Geschäftsführer F… in...
REWIS RS 2016, 12093