18. November 2020 4. Kammer
...171f SGB V iVm § 171bff. SGB V insolvenzfähig. 25Er habe keinerlei Einfluss auf das Verhalten von Q. plus sowie t. K gehabt, da er weder Mitglied, Gesellschafter oder Aufsichtsratsmitglied dieser Unte...
REWIS RS 2020, 5638