11. Mai 2010 9. Zivilsenat
Strafnorm über Verletzung der Unterhaltspflicht als Schutzgesetz zugunsten des Trägers der Unterhaltsvorschusskasse; Anspruch auf Erstattung …
...170 StGB umfasst, ist entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde unerheblich. Dem Gläubiger steht ein eigener Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 170 StGB gegen den Schuldner zu. Nach ständiger Rech...
REWIS RS 2010, 6731
11. Mai 2010 IX. Zivilsenat
...170 § 170 StGB stellt ein Schutzgesetz auch zugunsten des Trägers der Unterhaltsvor-schusskasse dar, die anstelle des Unterhaltsverpflichteten Unterhalt geleistet hat. InsO § 302 Nr. 1; § 174 Abs. 2 ...
REWIS RS 2010, 6750
3. März 2016 9. Zivilsenat
Schadenersatzanspruch aus vorsätzlicher Unterhaltspflichtverletzung: Darlegungslast hinsichtlich des Unterhaltsbedarfs, der Unterhaltsbedürftigkeit und Leistungsfähigkeit des Schuldners; Anspruchsübergang …
...170 StGB (im Ergebnis übereinstimmend Fischer, StGB, 63. Aufl., § 170 Rn. 8 mwN; Schönke/Schröder/Lenckner/Bosch, StGB, 29. Aufl., § 170 Rn. 19 mwN), mithin vom Gläubiger eines Schadensersatzanspruchs...
NJW 2016, 1823WM 2016, 753 REWIS RS 2016, 15115
3. März 2016 IX. Zivilsenat
...170 StGB (im Ergebnis übereinstimmend Fischer, StGB, 63. Aufl., §170 Rn.8 mwN; Schönke/Schröder/Lenckner/Bosch, StGB, 29. Aufl., §170 Rn. 19 mwN), mithin vom Gläubiger eines Schadensersatzanspruchs au...
REWIS RS 2016, 15156
3. März 2016 9. Zivilsenat
Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber dem Begehren des Gläubigers auf Feststellung eines …
...170 StGB ist (im Ergebnis übereinstimmend Fischer, StGB, 63. Aufl., § 170 Rn. 8 mwN; Schönke/Schröder/Lenckner/Bosch, StGB, 29. Aufl., § 170 Rn. 19 mwN). Insbesondere muss der Gläubiger Tatsachen kenn...
VERJÄHRUNGSTREITGEGENSTANDZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHTVOLLSTRECKUNGSPRIVILEGIERUNG
NJW 2016, 1818WM 2016, 792 REWIS RS 2016, 15144
3. März 2016 IX. Zivilsenat
...170 StGB ist (im Ergebnis übereinstimmend Fischer, StGB, 63. Aufl., §170 Rn. 8 mwN; Schönke/Schröder/Lenckner/Bosch, StGB, 29.Aufl., §170 Rn.19 mwN). Insbesondere muss der Gläubiger Tatsachen kennen, ...
REWIS RS 2016, 15128
29. Oktober 2013 6. Zivilsenat
Rechtsbeschwerde gegen eine Berufungsverwerfung: Notwendiger Inhalt eines Verwerfungsbeschlusses wegen Nichterreichens der Berufungssumme
...170 StGB aus dem Restschuldbefreiungsverfahren auszuschließen". Nachdem der Beklagte der Feststellung, es handle sich um eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, wide...
NICHTZULASSUNGSBESCHWERDESACHVERSTÄNDIGENBEWEISBERUFUNGZEUGENBEWEISWERT DES BESCHWERDEGEGENSTANDS
REWIS RS 2013, 1602
29. Oktober 2013 VI. Zivilsenat
...170 StGB aus dem Restschuldbefreiungsverfahren auszuschließen". Nachdem der Beklagte der 1-3-Feststellung, es handle sich um eine Forderung aus einer vorsätzlichbegangenenunerlaubten Handlung, wi...
REWIS RS 2013, 1596
21. Juni 2007 IX. Zivilsenat
...170 StGB, der Betrug gemäß §§ 263, 264, 264a StGB, das Vorenthalten von Sozialversi-cherungsbeiträgen nach § 266a StGB (OLG Celle ZInsO 2003, 280, 281) und 14 15 16 17 - 9 - der Verstoß gegen die Pfli...
REWIS RS 2007, 3281
9. Januar 2001 VI. Zivilsenat
...170 StGB läßt sich in diesem Zusammenhang nichts zugunsten der Re-vision ableiten.2. Auch die sonstigen Voraussetzungen eines Schadensersatzan-spruchs aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 266 a Abs. 1 StGB hat das ...
REWIS RS 2001, 3992
14. August 2012 Senat für Wirtschaftsprüfersachen
Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten Buchprüfers bei Nichtzahlung einer verhängten Geldbuße; Verpflichtung von Staatsanwaltschaft …
...170 StGB), der bis zu deren Erlöschen sich ständig erweiternde Unterhaltsleistungen verlangt und deren Nichterbringung unter Strafe stellt, sind hier durch das Unterlassen der gebotenen Handlung, zu d...
REWIS RS 2012, 3944
14. August 2012 Senat für Wirtschaftsprüfersachen
...170 StGB), der bis zu deren Erlöschen sich ständig erweiternde Unterhaltsleistungen verlangt und deren Nichterbringung unter Strafe stellt, sind hier durch das Unterlassen der gebotenen Handlung, zu d...
REWIS RS 2012, 3970