28. Mai 2019 15. Zivilsenat
...170 GVG) und Akten des Scheidungsverfahrens unterliegen wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Achtung der Privatsphäre grundsätzlich der Geheimhaltung und können Dritten daher nur im Einverständnis...
REWIS RS 2019, 6769