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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
Exakte Suche aktiviert: § 170 AO

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Resultate (8 Treffer)

Bundesverwaltungsgericht: 9 C 17/14

15. April 2015 9. Senat

...170 AO beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsschuld entstanden ist. Kann somit ohne eine wirksame Satzung eine Beitragsschuld nicht entstehen und ...

REWIS RS 2015, 12657

Bundesverwaltungsgericht: 9 C 15/14

15. April 2015 9. Senat

...170 AO beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsschuld entstanden ist. Kann somit ohne eine wirksame Satzung eine Beitragsschuld nicht entstehen und ...

REWIS RS 2015, 12672

Bundesverwaltungsgericht: 9 C 18/14

15. April 2015 9. Senat

...170 AO beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsschuld entstanden ist. Kann somit ohne eine wirksame Satzung eine Beitragsschuld nicht entstehen und ...

REWIS RS 2015, 12654

Bundesverwaltungsgericht: 9 C 16/14

15. April 2015 9. Senat

...170 AO beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsschuld entstanden ist. Kann somit ohne eine wirksame Satzung eine Beitragsschuld nicht entstehen und ...

REWIS RS 2015, 12646

Bundesverwaltungsgericht: 9 C 19/14

15. April 2015 9. Senat

Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit bei sog. Altanschließerproblematik; Heranziehung zu Anschlussbeiträgen 18 Jahre nach der …


...170 AO beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsschuld entstanden ist. Kann somit ohne eine wirksame Satzung eine Beitragsschuld nicht entstehen und ...

ÖFFENTLICHES RECHTBUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG)STÄDTEBAUVERJÄHRUNGBUNDESVERWALTUNGSGERICHT (BVERWG)BAU- UND ARCHITEKTENRECHTFRISTGEBÜHRENBEBAUUNGSPLAN

REWIS RS 2015, 12687

Bundesverwaltungsgericht: 9 C 21/14

15. April 2015 9. Senat

...170 AO beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsschuld entstanden ist. Kann somit ohne eine wirksame Satzung eine Beitragsschuld nicht entstehen und ...

REWIS RS 2015, 12673

Bundesverwaltungsgericht: 9 C 20/14

15. April 2015 9. Senat

...170 AO beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsschuld entstanden ist. Kann somit ohne eine wirksame Satzung eine Beitragsschuld nicht entstehen und ...

REWIS RS 2015, 12663

Bundesverwaltungsgericht: 10 C 1/16

15. März 2017 10. Senat

Zur Verjährung bei Schlussbescheiden über eine Subvention


...170 AO) nicht entsprechend anwendbar. Die Rückforderung eines überhöhten Zuwendungsanteils dient dem Ausgleich einer zu Unrecht erhaltenen Leistung, nicht aber der Deckung des allgemeinen oder besonde...

REWIS RS 2017, 14024

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