2. September 2010 15. Kammer
...17 KSchG habe es nicht bedurft. Bei Ausspruch der Kündigungen seien bei ihr 172 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer tätig gewesen. Angesichts des Ausspruchs von insgesamt 13 Kündigu...
REWIS RS 2010, 3638
28. Juni 2010 13. Kammer
...17 KSchG maßgeblich sind. 15Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSchG müssen danach hier von der Maßnahme der Arbeitgeberin bei insgesamt 57 Beschäftigten mehr als fünf Arbeitnehmer erfasst sein. 16Diese ...
REWIS RS 2010, 5393
9. Oktober 2006 1. Kammer
...17 Nr. 14; v. 24.02.2005 - 2 AZR 207/04 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 20) ist unter dem Begriff "Entlassung" in § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG nicht erst die damit beabsichtigte tatsächliche Beendigung...
REWIS RS 2006, 1466
27. Mai 2010 15. Kammer
...17 Abs. 1 Nr. 2 KSchG überschritten. Mangels Durchführung des Verfahrens nach den §§ 17 ff. KSchG ist die Kündigung vom 30.03.2009 unwirksam (vgl. hierzu im Einzelnen KR-Weigand, 8. Aufl., § 17 KSchG ...
REWIS RS 2010, 6290
27. Oktober 2008 10. Kammer
...17.09.2008 (Bl. 143 f.d.A.) und der Beschwerdeerwiderung der Arbeitgeberin vom 10.10.2008 (Bl. 218 f.d.A.) wird Bezug genommen. 6Mit einem am 18.07.2008 beim Arbeitsgericht eingeleiteten einstweiligen...
REWIS RS 2008, 1209
7. Juli 2003 10. Kammer
...17Der Betriebsrat hat beantragt, 18den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Hamm Peter Schmidt zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle im Betrieb der Arbeitgeberin zum Thema Interessenausgleich...
REWIS RS 2003, 2457
15. November 2006 2. Kammer
...17 Abs. 2 Satz 1 KSchG ausreichend nachgekommen (vgl. dazu ErfK-Kiel, 7. Aufl., § 17 KSchG Rdnr. 20; KR-Weigand, 8. Aufl., § 17 KSchG Rdnr. 62 c). 56Allerdings ergibt sich aus dem Interessenausgleich ...
REWIS RS 2006, 803
10. September 2010 10. Kammer
...17Im Übrigen habe Herr Dr. K1, der Vorstand der Holding, in einer Sitzung Anfang August 2009 erklärt, dass, wenn es nicht zum Abschluss eines Sanierungstarifvertrages komme, etwa 30 bis 50 Mitarbeiter...
REWIS RS 2010, 3480
9. September 2011 13. Kammer
...17 KSchG steht der Wirksamkeit der Kündigung schon deshalb nicht entgegen, weil in dem eigenständigen Betrieb der Beklagten (I. 1. der Gründe) zum Schluss 16 bzw. 17 Mitarbeiter, nicht aber mehr als 2...
REWIS RS 2011, 3455
31. März 2010 3. Kammer
...17 KSchG nicht erfolgt sei. 14Eine ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrates bei der Massenentlassung hat der Kläger mit Nichtwissen bestritten. 15Ein dringendes betriebliches Erfordernis für die K...
REWIS RS 2010, 7862
9. September 2011 13. Kammer
...17 KSchG steht der Wirksamkeit der Kündigung schon deshalb nicht entgegen, weil in dem eigenständigen Betrieb der Beklagten (I. 1. der Gründe) zum Schluss 16 bzw. 17 Mitarbeiter, nicht aber mehr als 2...
REWIS RS 2011, 3448
9. September 2011 13. Kammer
...17 KSchG steht der Wirksamkeit der Kündigung schon deshalb nicht entgegen, weil in dem eigenständigen Betrieb der Beklagten (I. 1. der Gründe) zum Schluss 16 bzw. 17 Mitarbeiter, nicht aber mehr als 2...
REWIS RS 2011, 3451
9. September 2011 13. Kammer
...17 KSchG steht der Wirksamkeit der Kündigung schon deshalb nicht entgegen, weil in dem eigenständigen Betrieb der Beklagten (I. 1. der Gründe) zum Schluss 16 bzw. 17 Mitarbeiter, nicht aber mehr als 2...
REWIS RS 2011, 3447
1. April 2004 4. Kammer
...1746/01, LAGReport 2002, 214 = ZInsO 2002, 644; LAG Hamm v. 24.04.2002 - 2 Sa 1847/01, LAGReport 2003, 117 = ZInsO 2002, 788; LAG Hamm v. 04.06.2002 - 4 Sa 57/02, AR-Blattei ES 915 Nr. 21; LAG Hamm v....
REWIS RS 2004, 3747
23. September 2010 15. Kammer
...17 KSchG bei der Agentur für Arbeit in Herford ein. Mit Bescheid vom 07.07.2009 teilte die Agentur für Arbeit Herford der Beklagten folgendes mit: 15Das Urteil hat hier eine Auflistung die aus techni...
REWIS RS 2010, 3034
9. September 2011 13. Kammer
...17 KSchG steht der Wirksamkeit der Kündigung schon deshalb nicht entgegen, weil in dem eigenständigen Betrieb der Beklagten (I. 1. der Gründe) zum Schluss 16 bzw. 17 Mitarbeiter, nicht aber mehr als 2...
REWIS RS 2011, 3450
9. September 2011 13. Kammer
...17 KSchG steht der Wirksamkeit der Kündigung schon deshalb nicht entgegen, weil in dem eigenständigen Betrieb der Beklagten (I. 1. der Gründe) zum Schluss 16 bzw. 17 Mitarbeiter, nicht aber mehr als 2...
REWIS RS 2011, 3456
9. September 2011 13. Kammer
...17 KSchG steht der Wirksamkeit der Kündigung schon deshalb nicht entgegen, weil in dem eigenständigen Betrieb der Beklagten (I. 1. der Gründe) zum Schluss 16 bzw. 17 Mitarbeiter, nicht aber mehr als 2...
REWIS RS 2011, 3452
9. September 2011 13. Kammer
...17 KSchG steht der Wirksamkeit der Kündigung schon deshalb nicht entgegen, weil in dem eigenständigen Betrieb der Beklagten (I. 1. der Gründe) zum Schluss 16 bzw. 17 Mitarbeiter, nicht aber mehr als 2...
REWIS RS 2011, 3458
9. September 2011 13. Kammer
...17 KSchG steht der Wirksamkeit der Kündigung schon deshalb nicht entgegen, weil in dem eigenständigen Betrieb der Beklagten (I. 1. der Gründe) zum Schluss 16 bzw. 17 Mitarbeiter, nicht aber mehr als 2...
REWIS RS 2011, 3453
9. September 2011 13. Kammer
...17 KSchG steht der Wirksamkeit der Kündigung schon deshalb nicht entgegen, weil in dem eigenständigen Betrieb der Beklagten (I. 1. der Gründe) zum Schluss 16 bzw. 17 Mitarbeiter, nicht aber mehr als 2...
REWIS RS 2011, 3449
4. Februar 2011 13. Kammer
...17 KSchG steht der Wirksamkeit der Kündigung schon deshalb nicht entgegen, weil in dem eigenständigen Betrieb der Beklagten (I. 1. der Gründe) zum Schluss 16 bzw. 17 Mitarbeiter, nicht aber mehr als 2...
REWIS RS 2011, 9760
4. Februar 2011 13. Kammer
...17 KSchG steht der Wirksamkeit der Kündigung schon deshalb nicht entgegen, weil in dem eigenständigen Betrieb der Beklagten (I. 1. der Gründe) zum Schluss 16 bzw. 17 Mitarbeiter, nicht aber mehr als 2...
REWIS RS 2011, 9761
8. März 2010 10. Kammer
...17.11.2009 (Bl. 81 ff. d. A.), die Anwesenheitsliste vom 17.11.2009 (Bl. 91 d. A.), sowie das Protokoll der Betriebsratssitzung vom 17.11.2009 (Bl. 84, 88 d. A.) vor. Ferner nahm er Bezug auf die Einl...
REWIS RS 2010, 8705
9. September 2011 13. Kammer
...17 KSchG steht der Wirksamkeit der Kündigung schon deshalb nicht entgegen, weil in dem eigenständigen Betrieb der Beklagten (I. 1. der Gründe) zum Schluss 16 bzw. 17 Mitarbeiter, nicht aber mehr als 2...
REWIS RS 2011, 3457