Setzen Sie Teile in "", um exakt zu suchen.
Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
Exakte Suche aktiviert: § 17 BeamtVG

Suche durchgeführt.

Resultate (5 Treffer)

VG Bayreuth: B 5 K 17.623

7. August 2018

Festsetzung von Widwenversorgung


...17, sowie gegen den Bescheid zur Ruhensregelung, ebenfalls vom 22. Mai 2017 jeweils in der Gestalt des Widerspruchbescheids vom 26. Juli 2017. 2Die Klägerin ist die Witwe des am … 1954 geborenen Beamt...

REWIS RS 2018, 5052

VG Ansbach: AN 16 K 18.02024

18. Dezember 2019

Rückzahlung von nach dem Tod des Berechtigten überwiesenen Versorgungsbezügen


...17 - 13 A 17.329 - juris). 172. Rechtsgrundlage für das Rückforderungsverlangen der Beklagten bildet vorliegend § 52 Abs. 4 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) i.V. m. § 118 Abs. 4 des Sechsten B...

REWIS RS 2019, 182

Verwaltungsgericht München: M 21 K 16.5754

12. November 2018

...17 ließ die Klägerin mitteilen, auf mündliche Verhandlung zu verzichten. Die Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen. Zur Begründung wiederholte sie durch Schreiben vom 5. April 2017 ...

REWIS RS 2018, 1884

VG München: M 21 K 16.5754

12. November 2018

Kürzung einer Hinterbliebenenversorgung


...17 ließ die Klägerin mitteilen, auf mündliche Verhandlung zu verzichten. 14Die Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen. 15Zur Begründung wiederholte sie durch Schreiben vom 5. April 2017 im Wesentli...

REWIS RS 2018, 1875

Bundesverwaltungsgericht: 2 C 11/22

20. April 2023 2. Senat

Versorgungsanspruch eines vor Vollendung des 17. Lebensjahres ernannten Bundesbeamten


...17 aufgehoben (Art. 3 Nr. 3 Buchst. a des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 5. Januar 2017, BGBl. I S. 17 - BeamtVG 2017). Allerding...

REWIS RS 2023, 5249

  • 1
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.