22. September 2006 4. Kammer
...168 VVG. Der Beklagte habe das Recht auf die Leistung des Versicherers nicht erworben, denn ihm stehe kein unwiderrufliches Bezugsrecht zu. Dabei könne offen bleiben, ob der Gruppenversicherungsvertra...
REWIS RS 2006, 1710