31. August 2017 13. Senat für Familiensachen
...167a FamFG). 14Selbst die Zuständigkeit für die beiden Auskunftsrechte kann unterschiedlich sein. So ist für das Auskunftsrecht des rechtlichen Vaters (§ 1686 BGB) grundsätzlich der Rechtspfleger zust...
REWIS RS 2017, 5890