14. Januar 2009 5. Senat für Familiensachen
...1675 BGB ruht, wenn die Mutter aus anderen Gründen an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert ist, oder wenn ihr die elterliche Sorge nach § 1666 BGB entzogen ist, § 1680 Abs. 3 BGB (BGH, Beschlu...
REWIS RS 2009, 5667