4. April 2001 XII. Zivilsenat
...1675 BGB ruht, wenn die Mutter ander Ausübung der elterlichen Sorge aus anderen Gründen gehindert ist, oderwenn ihr gemäß § 1666 BGB die elterliche Sorge entzogen ist, § 1680 Abs. 3BGB. Anhaltspunkte ...
REWIS RS 2001, 2940