3. Februar 2004 XI. Zivilsenat
...165 BGB ist die Willenserklärung eines Geschäftsunfähi-gen selbst dann nichtig, wenn er sie als Vertreter abgibt (BGHZ 53, 210,215). Dies gilt auch für Organe juristischer Personen (BGHZ 115, 78,80 f....
REWIS RS 2004, 4749
30. März 2004 XI. Zivilsenat
...165 BGB ist die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen nichtig. Ob der Geschäftsunfähige für sich selbst oder als Vertreter (vgl. BGHZ 53, 210, 215) bzw. als vertretungsberech-tigtes Organ einer Ka...
REWIS RS 2004, 3847