3. Februar 2004 XI. Zivilsenat
...165 BGB ist die Willenserklärung eines Geschäftsunfähi-gen selbst dann nichtig, wenn er sie als Vertreter abgibt (BGHZ 53, 210,215). Dies gilt auch für Organe juristischer Personen (BGHZ 115, 78,80 f....
REWIS RS 2004, 4749
11. November 2002 1. Zivilsenat
...1657). Dabei kann dahinstehen, ob der Neffe, wie insoweit der Kläger bei seiner Anhörung gemäß § 141 ZPO glaubhaft bekundet hat, sich diesbezüglich zuvor fernmündlich rückversichert hat. Denn jedenfal...
REWIS RS 2002, 761
30. März 2004 XI. Zivilsenat
...165 BGB ist die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen nichtig. Ob der Geschäftsunfähige für sich selbst oder als Vertreter (vgl. BGHZ 53, 210, 215) bzw. als vertretungsberech-tigtes Organ einer Ka...
REWIS RS 2004, 3847
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