27. April 1999 29. Zivilsenat
...1641 BGB (Schenkungsverbot), 1642 BGB (Anlage nach wirtschaftlichen Grundsätzen) und 1649 BGB (Verwendung der Einkünfte), widersprechende Umgang mit Kindesvermögen ist "Verwaltung" im Sinne ...
REWIS RS 1999, 613
6. September 2006 5. Strafsenat
...1641 BGB). Zu einer ordnungsgemäßen Anlageform gehört dabei auch, dass eine eindeutige Zuordnung des Vermögenswertes zu dem Vermögen des Kindes ohne weiteres möglich ist (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 V...
REWIS RS 2006, 1964