22. Februar 2008 8. Senat für Familiensachen
...1626e BGB 33"Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen." 34auf die abschließende Sonderregelung in den §§...
REWIS RS 2008, 5365