16. Oktober 2014 2. Zivilsenat
...1617a BGB. Der mit der Ausübung der Personensorge betraute Vormund verfüge über das Namensbestimmungsrecht und habe dieses ausgeübt. 7Die Beteiligte zu 4) ist der Beschwerde mit Schriftsatz vom 31.07....
REWIS RS 2014, 8993