28. Mai 2020 15. Zivilsenat
...1616 BGB Rdn.20; Staudinger/Lugani (2015) BGB § 1616 Rn.65). 12Im vorliegenden Fall kommt es hierauf an, da Müller zweifellos ein sog. Allerweltsname ist. Der Senat teilt jedoch die vorgenannte Auffas...
REWIS RS 2020, 5000
14. September 2004 15. Zivilsenat
...1616 BGB). Führen die Eltern keinen Ehenamen, entscheidet sich der Kindesname nach der elterlichen Sorge: Steht die Sorge für ein Kind beiden Eltern zu, können sie den Namen der Mutter oder des Vaters...
REWIS RS 2004, 1661