3. Februar 2017 6. Senat
Bestimmung des Ehenamens; Ehedoppelnamen; Sammelnamen als Ehenamen
...1616 BGB). Derjenige Ehegatte, dessen Namen nicht Ehenamen wird, kann seinen Geburtsnamen oder geführten Namen dem Ehenamen hinzufügen; er führt dann einen Doppelnamen (§ 1355 Abs. 4 BGB). Als weitere...
NJW 2017, 2361REWIS RS 2017, 16179