14. August 2023 16 M
...16 GVO ist nicht anzunehmen, dass anhand von § 16 GVO eine Abgrenzung der persönlichen von der sonstigen Zustellung erfolgen soll. Dies gebietet auch der Telos von § 16 GVO nicht, denn § 16 Abs. 2 GVO...
REWIS RS 2023, 8165
11. September 2023 7. Zivilkammer
...16 GVO stehe dieser vertretenen Ansicht nicht entgegen. Die Systematik und der Sinn und Zweck der Regelung des § 16 GVO stünden jedenfalls der Annahme entgegen, dass § 16 GVO eine nähere Einordnung de...
REWIS RS 2023, 9459
24. Januar 2020
Zur Höhe der Aufwandsentschädigung für Bürokosten eines Gerichtsvollzieher
...16, bestätigt durch den Widerspruchsbescheid des Präsidenten des Landgerichts W. vom 17. Oktober 2016, hingegen eine Entschädigung auf der Basis der im Jahr 2014 angefallenen Arbeitsbelastung (§ 3 Abs...
REWIS RS 2020, 8427
14. Dezember 2023 Abteilung 668
...1607.03.2023 – 664 M 970/21 = DGVZ 2023, 123 = BeckRS 2023, 3616; zustimmend 17BeckOK KostR/Herrfurth GvKostG § 5 Rn. 21-22.1; wohl auch BeckOK ZPO/Preuß 18ZPO § 766 Rn. 16; so auch schon in anderem Z...
REWIS RS 2023, 9569
23. Februar 2024 3. Zivilkammer
...16 GVO stünden der Bewertung der elektronischen Zustellung als persönliche Zustellung nicht entgegen, weil sie eine kostenrechtliche Einordung der Zustellung nicht intendierten. 11Wegen der weiteren E...
REWIS RS 2024, 2079
17. April 2018
Personalkostenerstattung für Gerichtsvollzieher
...16 ergebe. Dagegen sei im Bescheid lediglich eine Belastung von 80-120% zu Grunde gelegt worden, die offensichtlich fehlerhaft sei. 5Mit Widerspruchsbescheid vom 17.10.2016 wies der Präsident des Land...
REWIS RS 2018, 10632
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