25. Januar 2001 IX. Zivilsenat
...16.706,54 DM und einer Anwalts-gebührenforderung von 3.223,29 DM aufgerechnet. Das Landgericht hat ledig-lich die zuletzt genannte Forderung in Höhe von 977,80 DM für begründet er-achtet und der Klage...
REWIS RS 2001, 3767