7. April 2021 9. Zivilkammer
...15b Abs. 2 GenG gemäß § 134 BGB nichtig. 41Nach § 15b Abs. 2 GenG darf die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen außer bei einer Pflichtbeteiligung nicht zugelassen werden, bevor alle Geschäftsan...
REWIS RS 2021, 7159